Türkischer Teil
Die Behandlung von Lieferungen nach Zypern wirft immer wieder Fragen auf, weil die Insel zweigeteilt ist. Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht in seinen VSF-Nachrichten folgenden Hinweis:
"Seit dem 01.05.2004 gilt zwar die gesamte Insel Zypern als Zollgebiet der Gemeinschaft, aber für den nördlichen "türkischen" Teil Zyperns wird die Anwendung u. a. des Zollkodex ausgesetzt. Das bedeutet für das Ausfuhrverfahren, dass für Lieferungen in den südlichen "griechischen" Teil Zyperns keine Ausfuhranmeldung erforderlich ist, da es sich um eine innergemeinschaftliche Warenbewegung handelt. In Bezug auf die Außenhandelsstatistik sind diese Warenbewegungen zur INTRASTAT anzumelden. Für Warenlieferungen in den nördlichen "türkischen" Teil Zyperns ist eine Ausfuhranmeldung erforderlich, da eine Ausfuhr vorliegt. Vom Anmelder sind in Feld 1 erstes Unterfeld "EX" und in Feld 17a (Bestimmungslandcode) "CY" für Zypern einzutragen, nicht "TR" für Türkei. In der ATLAS-Anwendung ist die Angabe "CY" ab dem 05.05.2008 möglich." (EMS)

