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Nordafrikas "Frühling" ist der Herbst des Westens.

Libyen

Libyen - Legalisierungen durch das Volksbüro Das Volksbüro von Libyen weist in seinen Bestimmungen für die Legalisierung von Handelsdokumenten darauf hin, dass die Dokumente persönlich bzw. durch einen Vertreter abgegeben und abgeholt werden müssen. Postsendungen sind nicht zugelassen. Die Übersetzung des Ursprungszeugnisses in diearabische Sprache darf nur von Übersetzungsbüros angefertigt werden, die vom Volksbüro zugelassen sind; z. B. Dr. Mohammed Hosry, Annenstr. 8 a, 10179 Berlin. Die persönliche Einreichung bzw. Abholung wird von verschiedenen kommerziellen Dienstleistern angeboten. (IHK Berlin, JB).
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) schickt uns einen Beschluss und eine Liste von Waren, deren Import in Libyen verboten ist, aus dem Jahr 2005 und empfiehlt aus uns nicht bekann-tem Anlass, dass sich Exporteure mit ihren libyschen Geschäftspart-nern unbedingt vor Vertragsabschluss über die aktuellen Einfuhrbe-stimmungen in Libyen abstimmen sollten. (DIHK)

Investitionsprojekte in Äthiopien:

In den Branchen Agrar (Früchte, Gemüse, Blumen, Ölsamen, Hülsenfrüchte, Teeanbau, Kautschuk, landwirtschaftliche Maschinen, Viehzucht), Gerberei, Textil und Bekleidung bietet das äthiopische Generalkonsulat in Frankfurt am Main interessante Investitionsprojekte für deutsche mittelständische Unternehmen an. Weitere Informationen: joerg.von.netzer@bvmw.de Tel: 06051- 96 70 150.

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