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Nationale und internationale Investitionsförderung in Belgien

Investitionen in Belgien können durch den Einsatz unterschiedlicher Förderinstrumente unterstützt werden. Neben den meist als Steuerermäßigung wirkenden föderalen Maßnahmen bieten die drei belgischen Regionen Brüssel, Flandern und Wallonie Vergünstigungen an. Kombiniert lassen sich dadurch Investitionszuschüsse von bis zu 20 Prozent erreichen. Welche Fördermöglichkeiten für Investitionen in Belgien außerdem auf deutscher und EU-Ebene noch zur Verfügung stehen, beschreibt die Bundesagentur für Außenwirtschaft in einem Merkblatt.

Belgien - neue Meldepflichten
In Belgien sind neue Meldepflichten zu beachten. Betroffen sind Arbeitnehmer, Selbstständige und Praktikanten, die vorübergehend oder teilweise in Belgien arbeiten. Diese sog. "Limosa-Meldung" ist für Tätigkeiten abzugeben, die nicht der belgischen Sozialversicherung unterworfen sind. Für Arbeitnehmer und Selbstständige müssen unter anderem Beginn und Ende der Entsendung nach Belgien sowie die Art der auszuführenden Dienstleistungen angegeben werden. Auch der Arbeitsplatz in Belgien, wo diese Leistungen tatsächlich ausgeführt werden, ist bekannt zu geben. Für Techniker und Monteure gibt es Sonderregeln, nicht aber für Bauarbeiter. (NfA, JB)

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