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Warnhinweise

Finnland - ab 2009 Warnhinweise auf alkoholischen Getränken
Schon jetzt, mit ausreichend Zeit für die Umstellung der Verpackungen, wird aus Finnland bekannt, dass ab 01.01.2009 das Inverkehrbringen von alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt von 2,9 bis 80 % nur erlaubt sein wird, wenn ein Hinweis auf die Gesundheitsgefährdung durch Alkoholgenuss auf der Verpackung steht. Er muss in finnischer und in schwedischer Sprache vorhanden sein. Deutscher Wortlaut: "WARNUNG: Alkohol verursacht Risiken für die Entwicklung ungeborenen Lebens und für Ihre Gesundheit." Das Wort "WARNUNG" besteht aus Großbuchstaben von mindestens 3 mm. Der Warnhinweis darf nicht auf dem Boden oder am Verschluss einer Verpackung angebracht sein. (bfai, JB)

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