Jahreswirtschaftsberichte 2007
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Booking online
Handelsblatt, Germany
Fördermittel Bund
Vermarktungshilfeprogramm der Bundesregierung
Mit dem Vermarktungshilfeprogramm unterstützt die Bundesregierung seit mehreren Jahren kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in den neuen Bundesländern einschließlich des ehemaligen Ostteils von Berlin beim Absatz ihrer Produkte. Den Projektträgern stehen dabei für die Exportförderung zwei Varianten zur Verfügung. Die Vermarktungsunterstützung fördert die Teilnahme an geeigneten Vermarktungsprojekten auf Auslandsmärkten sowie die Betreuung erfolgversprechender Außenhandelsaktivitäten während der Projektlaufzeit. Mit dem sogenannten Lieferantenforum wird die Teilnahme an einem Lieferantenforum zur konkreten Vermittlung von Kontakten zu potentiellen Einkäufern in einem europäischen Zielland unterstützt. Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie auf den Seiten des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Auslandsmessebeteiligungen des Bundes 2010
Das Bundeswirtschaftsministerium plant 192 Gemeinschaftsbeteiligun-gen für 2010. Süd-Ost-Zentral-Asien bleibt die wichtigste Zielregion für Auslandsmessebeteiligungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Dort sind Beteiligungen an 81 Veranstaltungen ge-plant, darunter 47 in China inkl. Hongkong, auf denen deutsche Unter-nehmen zu günstigen Konditionen und vor allem mit umfangreicher organisatorischer Unterstützung ausstellen können. Insgesamt enthält das Auslandsmesseprogramm 192 Veranstaltungen in 31 Ländern. Im Jahr 2008 haben 7.641 Aussteller, vor allem kleine und mittelstän-dische Unternehmen, die Gemeinschaftsstände im Rahmen des Aus-landsmesseprogramms genutzt.
Umsatzsteuer
Mit Schreiben vom 30.01.2008 hat das BMF auf den Belegnachweis nach § 10 Abs. 1 UStDV als Voraussetzung für die Steuerfreiheit bei Ausfuhrlieferungen hingewiesen. Die Bescheinigungen würden von den Spediteuren oftmals ungenau ausgefüllt. In Zukunft werde von Seiten der Finanzämter auf die Richtigkeit der Angaben in den Bescheinigungen besonders geachtet. Das Schreiben des BMF kann bei den IHKs abgerufen werden.
Umsatzsteuer: Gutglaubensschutz
Jetzt ist es amtlich: Der EuGH hat mit Urteil vom 21.02.2008 die Grundsätze des Gutglaubensschutzes auch für Ausfuhrlieferungen für anwendbar erklärt. Im vom EuGH entschiedenen Fall hatten private Abnehmer Ausfuhrnachweise so originalgetreu gefälscht, dass der Unternehmer die Fälschung nicht erkennen konnte. Der EuGH hat hierzu ausgeführt, "dass der Lieferer auf die Rechtmäßigkeit des Umsatzes, den er tätigt, vertrauen können muss, ohne Gefahr zu laufen, sein Recht auf Befreiung von der Mehrwertsteuer zu verlieren, wenn er wie im Ausgangsverfahren selbst bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns außerstande ist, zu erkennen, dass die Voraussetzungen für die Befreiung in Wirklichkeit nicht gegeben waren, weil die vom Abnehmer vorgelegten Ausfuhrnachweise gefälscht waren." (OOe)
what else...
Einfuhrkontrolle
In den VSF-Nachrichten N 09 2008 Nr. 34 vom 07.02.2008 weist das BMF darauf hin, dass Ursprungszeugnisse, die zum Nachweis des nichtpräferenziellen Ursprungs im Rahmen der Einfuhr vorgelegt werden, nur im Original mit Stempelabdruck und Unterschrift der berechtigten Stellen anerkannt werden. Diese Meldung bezieht sich nicht auf die durch die IHKs elektronisch ausgestellten Ursprungszeugnisse! Gemeint sind Kopien von drittländischen Ursprungszeugnissen (speziell die Vereinigten Arabischen Emirate), deren Gültigkeit durch Nachprüfung auf der Internetseite der zur Ausstellung berechtigten Stelle nachgeprüft werden müsste. Die VAE haben hierzu auf den Kopien Ihrer Ursprungszeugnisse einen Code angebracht, der auf der Homepage verifiziert werden kann. (bfai, OOe)
Visa für Schengen
Empfehlungen des Auswärtigen Amtes zum Visumverfahren (2009)
In jüngster Zeit häufen sich wieder die Problemfälle bei Visumverfahren. Das Auswärtige Amt hat auf Grund dessen einige Empfehlungen zum Visumverfahren für einladende Unternehmen gegeben:
1. Eingeladenen Geschäftskunden eindeutige Informationen und entsprechende Dokumente für ihre Visa- Beantragung geben (insbes. zu Reisezweck, Reiseziel, Reisedauer, Geschäftsbeziehung, Arbeitsverhältnis).
2. Auf frühzeitige Antragstellung mit vollständigen Unterlagen hinwirken.
3. Einladungsschreiben bitte zusammen mit dem Visumantrag einreichen.
4. Einladungsschreiben sollte möglichst konkrete Informationen über geschäftlichen Reisezweck, Reiseziel, Geschäftstätigkeit beider Partner und Finanzierung der Reise enthalten.
5. Im Einladungsschreiben auskunftsfähigen Ansprechpartner im Unternehmen für Rückfragen der Visastelle zu diesem Visumantrag benennen (Name, Telefon, E-Mail).
6. Bei langfristigen Aufenthalten über drei Monaten auch selbst Kontakt mit der Auslandsbehörde und ggf. der örtlichen Bundesagentur für Arbeit aufnehmen (ggf. sog. Vorabzustimmung beantragen.
7. Regelmäßig Kontakt mit dem Wirtschaftsreferat der Auslandsvertretung halten, das auch in Visumverfahren Empfehlungen aussprechen und beraten kann (nicht erst wenn „es brennt„).
8. Bei Problemen zuerst Lösungen mit Visastelle/Wirtschaftsreferat der Auslandsvertretung vor Ort anstreben.
Ansprechpartner im Auswärtigen Amt:Referat 509, Visumrecht Einzelfälle, E-Mail: 509-r1@diplo.de, weitere Informationen finden Sie unter www.auswaertiges-amt.de
Hong Kong in Deutschland
China: Neueröffnung des Büros der Regierung der SVR Hongkong in Berlin
Das Deutschland-Büro, das am 09.03.2009 eröffnet wurde, wird sich hauptsächlich auf Wirtschafts- und Handelsfragen der SVR Hongkong und dem Ausbau der wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit Deutschland sowie Österreich, Schweiz und weiteren mittel- und osteuropäischen Staaten konzentrieren. Kontakt: Friedrichstr. 50, 10117 Berlin, Email: cee@hketoberlin.gov.hk, Tel: 030 2266 77228.
Embargo-Bestimmungen
Embargoliste – Bundesamt für Ausfuhrkontrolle:
http://www.bafa.de/ausfuhrkontrolle/de/embargos/uebersicht/uebersicht_laender_bezogene_embargos.pdf
Starke Titel 2007
Services
Wichtige Events 2008
Ausfuhranmeldung im Postverkehr
Die Deutsche Post hat auf ihrer Internetseite einen Leitfaden für den Versand kommerzieller Auslandspakete erstellt. Ab dem 1. Juli 2009 werden Zollanmeldungen auch bei der Deutschen Post ausschließlich elektronisch abgegeben. Für die Ausgangszollstelle ist im elektronischen Verfahren, unabhänig vom Zielland, immer die Codierung DE003305 anzugeben. Außerdem ist in der Nähe der Sendungsanschrift ein vorgeschriebener Aufkleber "Achtung Ausfuhranmeldung" anzubringen.











