Messeförderung

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Neue Regeln

Ganz neue Form der Bundesmesseförderung
Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie wird das Programm zur Förderung der Teilnahme junger innovativer Unternehmen an internationalen Leitmessen in Deutschland ganz neu aufgelegt. Teilnahmeberechtigt sind a) Hersteller von produkt- und verfahrensmäßigen Neuentwicklungen einschließlich Hard- und Software sowie Komponenten, b) Unternehmen mit wesentlich verbesserten Produkten, Verfahren und Dienstleistungen sowie deren Markteinführung, c) Kleinunternehmen (Alter unter 10 Jahre, Beschäftigte unter 50, Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme höchstens 10 Mio. €). Welche Inlandsmessen gefördert werden, wird in Jahreslisten festgelegt, die für 2007 und 2008 unter www.auma-messen.de (Messeplanung Inland/Förderung des Bundes) schon vorhanden sind. Auf den gewählten Messen wird vom Veranstalter ein Gemeinschaftsstand von etwa 200 bis 300 qm einge-
richtet. Die Mindestteilnehmerzahl soll 10 Aussteller erreichen, pro Firma gibt es eine Fläche von einheitlich 10 bis 15 qm, mindestens jedoch 6 qm. Ein Unternehmen darf bis zu zwei Mal die Förderung an der gleichen Messe bekommen. Gemessen an den Gesamtteilnahmekosten pro Firma fördert das neue Programm die vom Messeveranstalter in Rechnung gestellten Kosten für Standmiete und Standbau mit 80 %, der Eigenanteil des Teilnehmers beträgt 20 %. Im Rahmen dieser Aufteilung beträgt die Fördersumme pro Aussteller und Messe maximal 7.500 €. (JB)

Bundesförderung

Junge innovative, in Deutschland bestehende Unternehmen können Fördermittel des Bundes erlangen, wenn sie im Rahmen einer Gemeinschaftsausstellung auf sog. "deutschen Leitmessen" präsent sind. Diese neue Förderlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie wurde erstmals für das laufende Jahr 2008 aufgelegt. Die Messe Frankfurt Exhibition GmbH macht darauf aufmerksam, dass nun die Liste der Leitmessen für das kommende Jahr (2009) veröffentlicht wurde. Der Messeplatz Frankfurt profitiert im nächsten Jahr mit fünf Veranstaltungen von dem Programm. Insgesamt nennt die 2009er Liste aber 51 Messeereignisse, für die das Förderprogramm anwendbar ist. Die Organisation von Gemeinschaftsständen obliegt dem Messeveranstalter selbst, der sich mit den IHKs und Verbänden als Partner zusammentun kann. Die Durchführung des Förderprogramms wurde dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übertragen. Unter www.bafa.de (> Wirtschaftsförderung > Messeprogramm innovative Unternehmen) bekommen Sie die vollständigen Informationen. Unser Newsletter griff das Thema im August 2007 zum ersten Mal auf. Nachdem uns die Messe Frankfurt noch einmal an die bereitstehenden Fördergelder erinnert hat, rufen wir ihr Vorhandensein in Erinnerung. (JB)

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