Aufenthaltsrecht neu
Seit dem 01.01.2008 gelten in Luxemburg neue Aufenthaltsregeln für Ausländer. Anstelle des bisherigen Ausländerausweises erhalten EUStaatsangehörige bei über dreimonatiger Aufenthaltsdauer auf Antrag eine Einschreibebescheinigung. Diese kann nach fünfjährigem Aufenthalt durch eine permanente Bescheinigung (attestation d’enregistrement permanente) ersetzt werden. Voraussetzung für den Erhalt der Einschreibebescheinigung ist unter anderem der Nachweis eines Arbeitsplatzes bzw. die Fähigkeit, den Lebensunterhalt in Luxemburg bestreiten zu können (sofern keine Einschreibung als Student besteht). Neu ist auch, dass für EU-Bürger, die weniger als drei Monate im Land bleiben, keine Meldepflicht mehr besteht.

